Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung

 

 

Die Fa.Bognitz  ist ein akkreditiertes Unternehmen für die Trinkwasserprobenahme.

Nach Einbindung in das QM-System des Landesuntersuchungsamtes sind wir befähigt für die Entnahme von Wasserproben für die Trinkwasseruntersuchung.

DVGW- Sachkundige  Probenehmer mit regelmäßigen Schulungen und Teilnahme an Audits beim LUA und DVGW sichern Ihnen eine flüssige und reibungslose Probenahme zu.

Wir können Sie hierzu gerne beraten und folgende Leistungen ausführen:

1. Festlegung der Standorte nach Trinkwasserverordnung und   Montage der benötigten Probenahmeventile

2. Entnahme der Wasserproben und Transport zum sowie Auswertung über ein akkreditiertes Labor

3. Ursachenforschung nach erreichen / Überschreitung der Grenzwerte

4. Desinfektion durch mobile Dosierstationen / Spülen der Leitungsabschnitte

5. Auswertung der Ursachenforschung bzw. Beratung über die Ursachen im Leitungsnetz

6. Beratung und Betreuung sowie Wartung Ihrer Trinkwasseranlage / -Netz

 

 

INFO Legionellenprüfung

Zweite Änderung der Trinkwasserverordnung



- Wegfall der Meldepflicht / Anzeigepflicht für Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen!

- Ergebnisse der Legionellenuntersuchung müssen nur noch bei Auffälligkeiten / erhöhten Werten

  dem Gesundheitsamt gemeldet werden!

- Untersuchungsintervall für die routinemäßige  Betreiberuntersuchung (gewerblich , nicht öffentliche

  Großanlagen zur Trinkwassererwärmung)auf Legionellen von jährlich auf alle drei Jahre erweitert!!!



Wann muss Untersucht werden?

Nach §14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung haben Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet und im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgeben (z.B. Vermietung von Wohnungen) , das Wasser durch ergänzende systemische Untersuchungen auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen , die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelungdes Trinkwassers kommt.

 

Was sind Großanlagen?

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind gemäß der technischen Regel des DVGW Arbeitsblatt W551 Anlagen mit mehr als 400 Litern und / oder 3 Litern in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.

Probenahmestellen

Für die Wasserversorgungsanlage sollte idealerweise eine Dokumentation des Systems in Form von Bestandplänen vorliegen. Mit dieser Dokumentation ist durch das Fachpersonal eine genaue Festlegung der Probenahmestellen möglich. Ist eine solche Dokumentation nicht vorhanden, ist meist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Probenahmestellen sind so zu kennzeichnen, das eine Verwechslung auszuschließen ist. Die Anzahl ist bei der orientierten Untersuchung so zu wählen, dass jeder einzelne Steigstrang erfasst wird. Zusätzlich ist eine Probe am Ein-und Austritt des Trinkwassererwärmers zu nehmen.

Kontamination mit Legionellen

Wird eine Kontamination bei der Legionellenprüfung festgestellt, d.h. der technische Maßnahmewert ist größer 100 Legionellen pro 100ml muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Gesundheitsamt veranlasst eine Gefährdungsanalyse.

Was ist eine Gefährdungsanalyse?

Sie dient zur Klärung welche technisch-hygienischen und organisatorischen Verbesserungen notwendig sind.

Sie ist vom Anlagenbetreiber durchzuführen bzw. durchführen zulassen. Meist schließt sich eine weitergehende

Untersuchung an.

Weitergehende Untersuchung und Sanierung

Sie dient zur Analyse des Ausmaßes der Kontamination. Sie ist die Grundlage für die Festlegung gezielten Sanierungsmaßnahmen. Sind Sanierungen erfolgt, so sind Untersuchungen im vierteljährlichen Abstand  durchzuführen. Anschließend ist eine Nachuntersuchung als orientierte Untersuchung zu erfolgen.

 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung





Weitere Leistungen können Sie gerne persönlich bei uns erfragen. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular

 

 

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